blind, vergesslich, oder

Demokratie, Experten, Gutachten, Meinung

Das Bundesverfasungsgericht folgte am 17.1.17 nicht dem Antrag der Bundesländer, die NPD zu verbieten. Es stellte zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD fest. Für ein Verbot sei aber ausschlaggebend, ob es möglich erscheint, dass eine verfassungsfeindliche Partei überhaupt ihre Ziele umsetzen könne.

Wurde blind übersehen, dass eine verfassungsfeindliche Partei aus Steuermitteln finanziert wird?

Wurde vergessen, dass ein Parteiverbot bisher präventiven Charakter – wehret den Anfängen – hat? So doch 1956 verstanden beim KPD-Verbot, bei dem auch absehbar war, dass die KPD ihre Ziele nicht erreichen kann.

Oder wurde vielleicht die EU-Rechtssprechung kopiert, wonach ein Verbot gesellschaftlich notwendig und verhältnismäßig zu sein hat?
Oder wurde der Artikel 21 des Grundgesetzes verwässert,  weil er nur noch greifen soll, wenn es wirklich gefährlich wird? Dann hätten verfassungsfeindliche Parteien nichts mehr zu befürchten.

Hier liegt das Problem nicht mehr beim Adressaten. Dem Urteil ist zu folgen und Richterschelte ist unzulässig.
Aber das Problem bleibt, wo und wie es Gutachten und Kriterien zum neutralen Abwägen von Richtig und Falsch für die Gesellschaft gibt? Das ist hier noch offen.