Hebel gegen Aushebeln

CETA, Privatisierung, Umwelt

Man sollte meinen, das Staatsziel Umweltschutz kann nicht ausgehebelt werden. Geht schon, wenn private Schiedsgerichte Investitionsschutzklauseln zum Unterlaufen staatlicher Vorgaben nutzen können. Zum Beispiel für Gasförderung in Europa durch Fracking oder Edelmetallabbau mit Zyanid. Oder dass Verbraucherschutzstandards nicht verwässert werden könnten. Das ginge schon und noch mehr, wenn das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada von der EU Kommission ratifiziert würde. Man sollte außerdem meinen, dass bei solch einer Ratifizierung die nationalen Parlamente mitentscheiden sollten. Zum Beispiel, dass die Bundesregierung dem nicht zustimmen kann, weil ein solcher Vertrag das Grundgesetz aushebeln könnte. Das sieht die EU Kommision anders.
Man sollte auch meinen, dass Bereiche sozialer Daseinsvorsorge, Bildung, Gesundheit, Wasser kommunaler Selbstverwaltung weiter erhalten bleiben. Muss nicht, wenn diese Bereiche mit internationaler Ausschreibung der Privatisierung ausgeliefert werden. Das Aushebeln könnte durch die Förderung des Freihandels, des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen mit dem Abkommen CETA aufkommen.

Dagegen setzen bis heute 32.000 Mitkläger/innen den Hebel an. Sie schließen sich einer Verfassungsbeschwerde gegen CETA an. Initiert von Marianne Grimmenstein wird sie von Prof. Dr. Andreas Fisahn, Uni Bielefeld, vertreten werden. Lena L. schreibt, mit dem Einsatz einer Briefmarke kann jeder noch kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen mit einer Vollmachterklärung dazugehören.

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