1. Mai 2021
Die Jahreszahl erscheint heute in der Überschrift, denn so kann der Faden von vor 5 Jahren mit vier Beiträgen (ab hier) zum Beginn einer speziellen „Hintern hoch“-Serie zum Tag der Arbeit werden. Dieses Jahr schauen wir uns die per Ruhetag gefeierte Arbeit an.
Ohne Wikipedia, die in 397 Überschriften das Wort Arbeit führt, und obwohl das in Gablers Wirtschaftslexikon nicht steht, fallen mir drei Kategorien ein:
Unbezahlte Arbeit, bezahlte Arbeit und überflüssige Arbeit. Zu „Hintern hoch“ gehört eigentlich unerledigte Arbeit, aber 1. ist das der Anlass dieses Blogs im Großen und Ganzen und 2., wer will das denn seit „Räum‘ dein Zimmer auf“ noch hören.
Viel lässt sich da nicht ändern, auch wenn unbezahlte und überflüssige Arbeit abgeschafft gehört. Dazu ein Versuch:
Unbezahlte Arbeit ist naturgegeben oder Ausbeutung. Kindererziehung macht viel Arbeit, aber ohne schicksalhaften Anlass lässt sie sich nicht delegieren und wird gerne oder notgedrungen für die eigenen Kinder geleistet. Hausarbeit ebenso oder Pflege des Eigentums. Letzteres geht in Richtung Hobby oder Beschäftigung mit irgendwas und gehört nicht zum biblischen „Im Schweiße deines Angesichts…“ Der Laubenpieper (Berlinisch für Kleingärtner) schwitzt zum Vergnügen. Da gehört nichts abgeschafft.
Aber das Ehrenamt? Das gehört bezahlt. Ganz bestimmt ist diese Arbeit notwendig, muss sogar dringend ausgeführt werden. Aber bleibt sie liegen, wenn kein Dummer sich erbarmt? Und wenn doch, wer reibt sich die Hände, weil einer gefunden wurde. Das ist Ausbeutung und gehört verboten. Beispiel für Berlin. Solange das Schulamt als Hausherr nicht für reine Toiletten in einer Schule sorgt, legen die Verantwortlichen selbst Hand an und nicht abends die Eltern. Oder dem Referatsleiter und seinem Team wird das Gehalt anteilig für die bezahlte Aufgabe abgezogen.
Noch einmal, Ehrenamt ist zu verbieten.
Überflüssige Arbeit hat verschiedene Ursachen. Die im Sprichwort genannte gut gemeinte Tat, die schlecht gemacht bedeutet., die gehört dazu. Ob nun wegen Irrtum oder aus Ungeschick ausgeführt, sie hätte, ob sie nun der richtigen Arbeit im Wege stand oder nicht, vermieden werden müssen. Darf nicht wieder vorkommen, ansonsten Geldabzug oder Buße.
Dann kommt es vor, dass eine gute Arbeit zunichte gemacht wird. Gedacht sei an Vandalismus oder Sabotage. Klar, Buße und Androhung von zielt auf die Abschaffung. Verbote helfen da nicht, aber das Lernen. Für dieses Lernen muss gesorgt werden.
Fazit: Arbeit gibt es ohne Ende. Die Änderungen stehen oben.
2 comments
Beim Ehrenamt gibt es Gelegenheiten, einem nutzlos verbrachten Alltag Sinn zu geben. Ich denke an einen alten Herrn, der etwas Zeit mit Vorlesen verbringt. Das bezahlt keiner und der alte Herr braucht das Geld nicht. Wenn du das abschaffst, vermissen sich Kinder und alter Herr gegenseitig. Den alten Herrn schmerzt das richtig. Der Link in den abgebildeten Stellenanzeigen http://www.gute-tat.de führt zu Beispielen, die genau zeigen, wie das Ehrenamt Spaß bereitet, Anerkennung bringt und allen Freude bereitet. Du verbietest also etwas Gutes.
Eine Beobachterin springt einer Ertrinkenden hinterher. Unbezahlt, freiwillig, eventuell lebensgefährlich. Ist das eine ehrenamtliche Aufgabe oder eine gute Tat?
Bei Gute-Tat.de hat die Münchener Riege einen Erklärfilm. Gute Taten werden aber ausgebeutet und als Ehrenamt verhunzt. Die im Video gezeigten „Integrierer“ leisten eine gesellschaftlich wünschenswerte und sogar erforderliche Integrationsleistung. Die gehört gut bezahlt. Freiwillige Feuerwehr gehört heftig bezahlt. Das ist eine dringend notwendige Leistung, nur die Gemeinden scheinen sie sich nicht leisten zu können. Gütersloh will 2019 für die FF 70.000 Euro ausgeben, gibt aber nur einen Sturm im Wasserglas. Wie sind die kostenlosen Arbeiter bei großen Unternehmen wie Tafel, Bahnhofsmission etc. sozialversichert oder überhaupt Arbeitern rechtlich gleichgestellt? Ein bisher im Blog vernachlässigter Aspekt gegenüber Auswirkungen auf Binnenmarkt und Bruttosozialprodukt.